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Große Sorge um Flüchtende mit Behinderungen

Pressemitteilung von dem Beauftragten der bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung zu der Situation von Menschen mit Behinderung in der Ukraine:

Ukraine: Appell der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern

Vor dem Hintergrund der Situation in der Ukraine und der zunehmenden Zahl an Flüchtenden appellieren die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern gemeinsam an die Bundesländer, die besonderen Belange von Geflüchteten mit Behinderungen in den Blick zu nehmen.
„Die ukrainische Bevölkerung leidet seit Tagen entsetzlich unter den Folgen des russischen Angriffs! Unzählige müssen fliehen in eine ungewisse Zukunft, viele andere bleiben ohne Hilfe und Unterstützung im Land zurück und fürchten um ihr Leben! Wir dürfen in all dem Leid die Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen – vor Ort und auf der Flucht - nicht vergessen! Und wir sollen sie mit offenen Armen aufnehmen, wenn sie zu uns kommen! Diese Menschen brauchen uns ganz besonders! Denn sie leiden häufig doppelt und können sich oft selbst kaum helfen!" so Holger Kiesel, Beauftragter der bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung.
In einem offiziellen Schreiben an die Bundesministerin des Auswärtigen, die Bundesministerin des Inneren und für Heimat, die Innenministerkonferenz, die Arbeits- und Sozialministerkonferenz und die Integrationsministerkonferenz führen sie aus, welche Aspekte für eine gute Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten mit Behinderungen Aspekte berücksichtigt werden sollten:

  • Systematische Identifizierung von Geflüchteten mit Behinderungen und ihrer Bedarfe bei Ankunft - Benennung übergeordneter Lotsen auf Landesebene zur Koordination erster Schritte nach Ankunft.
  • Unmittelbare Bereitstellung von dringend erforderlichen Hilfsmitteln
  • Bedarfsgerechte Unterbringung - möglichst außerhalb von Sammelunterkünften.
  • Für die medizinische Versorgung der Vertriebenen, die nach §§ 4 und 6 AsylbLG erfolgt, ist mit den Krankenkassen flächendeckend eine „auftragsweise Betreuung" nach § 264 Abs. 1 SGB V zu vereinbaren.
  • Die Kommunen sind auf die Sonderregelung des § 6 Absatz 2 AsylbLG für Vertriebene hinzuweisen. Diese Regelung ist weiter als § 6 Abs. 1 AsylbLG, der für Asylbegehrende gilt. Vertriebenen, die besondere Bedürfnisse haben, wird danach die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe gewährt. Damit haben Vertriebene mit Behinderungen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Gleiches gilt für psychotherapeutische Leistungen. Um eine möglichst einheitliche und unkomplizierte Leistungsgewährung zu ermöglichen, ist z.B. durch ein Rundschreiben darüber zu informieren.
  • Sicherstellung, dass für die Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften Schutzmaßnahmen für Frauen und andere schutzbedürftige Personen wie Menschen mit Behinderungen, getroffen sind bzw. werden (vgl. §§ 44 Abs. 2a, 53 Abs. 3 AsylG).
  • Unverzügliche Eingliederung von Kindern mit Behinderungen in Kitas und Schulen.
  • Barrierefreie Informationsangebote, Informationen in Leichter Sprache, Dolmetschung sowie Gebärdendolmetschung vorhalten.
  • Schneller und unkomplizierter Zugang zu tagesstrukturierenden Maßnahmen (z.B. Tagesstätten der gemeindepsychiatrischen Dienste und Werkstätten für behinderte Menschen).
  • Zudem wird auf das Beratungsangebot der kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) hingewiesen.

Darüber hinaus gilt die besondere Sorge der Beauftragten den Menschen, die aufgrund ihrer hohen Vulnerabilität nicht eigenständig in der Lage seien, die Ukraine zu verlassen. Hierfür müssten dringend humanitäre Korridore geöffnet und für die Rettung dieser Personengruppen genutzt werden. Außerdem sei die Situation von Kindern mit und ohne Behinderungen in ukra-inischen Pflege- oder Waisenheimen Besorgnis erregend. Hierzu die Beauftragten: „Wir begrüßen es, wenn die Bundes- und Landesregierungen ein Aufnahme-Programm für diese Kinder unverzüglich auflegte. Auch hierbei stehen wir Ihnen gern zur Seite."

Holger Kiesel
Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung // Hausadresse: Winzererstraße 9, 80797 München - Briefadresse: 80792 München // Telefon: 089 1261-2799 - Telefax: 089 1261-2453
Internet: http://www.behindertenbeauftragter.bayern.de
verantwortlich: Sandra Kissling-Thomas // E-Mail: behindertenbeauftragter@stmas.bayern.de